
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge zwischen VB-Fertigungstechnik (nachfolgend „VB-Fertigungstechnik“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Fertigungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Konstruktion, Laserbearbeitung, Umformen, Montage und verwandten Tätigkeiten. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn VB-Fertigungstechnik diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Schriftliche Angebote von VB-Fertigungstechnik sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von VB-Fertigungstechnik oder konkludent durch die Leistungserbringung zustande. Zeichnungen, Muster, Masse, Gewichte oder sonstige Angaben gelten als branchenübliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto in CHF, ab Werk (EXW Balterswil TG), exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport und Versicherung. Mangels anderer Vereinbarung gilt: Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszinsen pro Jahr verrechnet; VB-Fertigungstechnik behält sich weitere Schadenersatzansprüche vor.
4. Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Sie beginnen erst nach vollständiger technischer Klärung sowie nach Eingang aller erforderlichen Kundenunterlagen, Freigaben und Anzahlungen. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Materialmangel, Lieferausfällen, behördlicher Massnahmen oder nicht rechtzeitig bereitgestellter Kundendaten verlängern die Fristen angemessen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe an den Transporteur oder der Bereitstellung ab Werk auf den Kunden über. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Kundendaten, Zeichnungen und Toleranzen
Der Kunde ist verantwortlich für Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtefreiheit aller bereitgestellten Daten, Zeichnungen und Modelle. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten branchenübliche Toleranzen nach geltenden Normen oder vereinbarten Standards. Nachträgliche Änderungswünsche können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch VB-Fertigungstechnik.
7. Werkzeuge, Vorrichtungen und beigestelltes Material
Werkzeuge, Vorrichtungen oder Hilfsmittel, die VB-Fertigungstechnik herstellt oder beschafft, bleiben, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum von VB-Fertigungstechnik, auch wenn der Kunde die Kosten teilweise trägt. Ein Herausgabeanspruch besteht nicht. Vom Kunden beigestelltes Material wird mit der üblichen Sorgfalt verarbeitet, eine Materialprüfung erfolgt nur nach Vereinbarung. VB-Fertigungstechnik übernimmt keine Haftung für Mängel, die auf beigestellte Materialien zurückzuführen sind.
8. Abnahme und Mängelrüge
Der Kunde hat die Lieferung oder Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt, zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung umgehend zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
9. Gewährleistung
Bei rechtzeitig gerügten, nachweislich von VB-Fertigungstechnik zu vertretenden Mängeln leistet VB-Fertigungstechnik nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt beides fehl, hat der Kunde Anspruch auf angemessene Minderung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind normaler Verschleiss, unsachgemässe Verwendung, Änderungen ohne Zustimmung von VB-Fertigungstechnik sowie Mängel durch fehlerhafte Kundendaten oder Materialien.
10. Haftung
VB-Fertigungstechnik haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit, entgangenem Gewinn, indirekten Schäden oder Folgeschäden ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftungssumme ist, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, auf den Auftragswert der betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.
11. Schutzrechte und Vertraulichkeit
Zeichnungen, CAD-Modelle, Angebote, Muster und technische Unterlagen von VB-Fertigungstechnik sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Datenschutz
VB-Fertigungstechnik verarbeitet personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung auf ihrer Website. Der Kunde bestätigt, alle notwendigen Einwilligungen zur Weitergabe und Verarbeitung von Personendaten erteilt zu haben.
13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von VB-Fertigungstechnik. VB-Fertigungstechnik ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle von VB-Fertigungstechnik liegen (z. B. Naturereignisse, Krieg, Epidemien, behördliche Eingriffe, Strom- oder IT-Ausfälle, Lieferengpässe), befreien VB-Fertigungstechnik für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von der Leistungspflicht. Vertragliche Fristen verlängern sich entsprechend.
15. Teilnichtigkeit, Abtretung, Aufrechnung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung. Forderungen gegenüber VB-Fertigungstechnik dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Balterswil TG, Schweiz.
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